Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Jede von den nachstehenden Bedingungen abweichende Regelung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sowie auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.

Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Fabrik, ausschließlich Verpackung, die zu Selbstkosten berechnet wird. Eine Rückgabe der Verpackung ist ausgeschlossen.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung; dies gilt auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.

Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort bei oder unverzüglich nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist auf Ersatzlieferung beschränkt. Aus gesetzlichen und Haftungstatbeständen (insbesondere im Fall des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir sind berechtigt, von erteilten Aufträgen zurückzutreten, falls uns nach Auftragsbestätigung ungünstige Auskünfte über den Auftraggeber erteilt werden, oder wenn dieser mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät.

Bei Neukunden behalten wir uns das Recht der Vorkasse-Lieferung mit 4% Skonto vor. Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse mit 4% Skonto. Bei Betriebsstörungen werden wir von unserer Lieferpflicht befreit.

Die Ware wird von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns zur Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen.

Sicherungsübereignungen, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die von uns gelieferte Vorbehaltsware bedürfen unserer Einwilligung. Falls der Kunde in Konkurs gerät, sind wir berechtigt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts auf die noch offenen Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.

Die Verpflichtungen des Käufers zur Zahlung bei Fälligkeit wird durch Gegenansprüche nicht berührt. Der Käufer ist insbesondere nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückhaltungsrecht auszuüben.

Falls uns eine Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen übertragen wird, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Der Besteller hat uns vorn allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen.

Bei Aufträgen mit Werbetexten etc. sind die gewünschten Texte stets in Maschinenschrift vorzulegen. Wir benötigen vektorisierte eps.Dateien wobei alle Schriften in Kurven umgewandelt sind. Für Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Bei Vorlage von Ausführungskizzen ist die vom Besteller genehmigte Skizze allein maßgebend.Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge behalten wir uns vor.

Die Bezahlung unserer Ware hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu erfolgen. Jede Zahlung wird auf die älteste, offene Rechnung verbucht. Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung mehr als 5 Tage in Verzug gerät.

Bei der Annahme von Wechseln oder Schecks wird die damit gewährte Stundung ohne weitere Erklärung hinfällig, sobald eines der Papiere zu Protest geht, bzw. nicht eingelöst wird. Der Käufer kommt ohne Mahnung oder Fristsetzung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder der auf der Rechnung angegebenen Nettofälligkeit Zahlung leistet. Bei Zielüberschreitung erfolgt Berechnung von Verzugszinsen jeweils 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen und Gerichtsstand ist Lemgo.